AKTUELLES
Anmeldung
Zeitnehmung
Für die Zeitnehmung beim Frauen Fun Run 2020 ist ein Chip erforderlich.
Eigener ChampionChip:
Im Zuge der Online-Anmeldung kannst du einfach die Nummer deines ChampionChips angeben.
Kein eigener Chip:
Im Zuge der Online-Anmeldung wird automatisch ein Leihchip registriert.
Die Leihgebühr der Firma Pentek Timing GmbH beträgt EUR 4,- und wird bei der Anmeldung automatisch mit dem Nenngeld abgebucht.
Deine Vorteile:
-Der Leih-Chip liegt den Startunterlagen bei.
-Die Rückgabe erfolgt im Zielbereich wo der Leih-Chip einfach in Rückgabeboxen eingeworfen wird.
Ohne Chip gibt es keine Zeitnehmung!
Ohne Zeitnehmung ist keine Einzel- und Teamwertung möglich!
Zeitnehmer: PENTEK timing GmbH
Strecke
Start ist auf der Prater Hauptallee, Höhe Stadionbadparkplatz. Die Strecke führt in der Prater Hauptallee Richtung Lusthaus, rechts in die Lusthausstraße bis zur Stadionallee, rechts über den Geh- und Radweg die Stadionallee entlang und wieder rechts auf der Prater Hauptallee ins Ziel.
Für alle Läuferinnen, die die 6 km Distanz in Angriff nehmen, ist die Runde 2 Mal zu laufen.

Programm
Am Lauftag - 1. April 2020 - findet die Startnummernausgabe von 16.00 bis 18.00 Uhr statt. Eine Nachmeldung ist bei freien Startplätzen noch möglich!
Programm:
- 15.00 - 20.30 Uhr wmns OUTLET store
- 16.00 Uhr Eröffnung des Fun Run-Villages
- 16.00 - 18.00 Uhr Startnummernausgabe
- 17.20 Uhr Vorstellung der Pacemakerinnen
- 17.30 Uhr Warm Up für 3km Bewerb
- 18.00 Uhr Start 3 km Bewerb
- 18.15 Uhr Warm Up für 6km Bewerb
- 18.45 Uhr Start 6 km Bewerb
- 18.50 Uhr Siegerinnenehrung 3km Bewerb
- Einzel- sowie Teamwertung für 3 km Laufen
- eigene Siegerinnenehrung für Girls 3 km Laufen
- eigene Siegerinnenehrung für den Nordic Walking Bewerb
- 19.50 Uhr Siegerinnenehrung 6km Bewerb
- Einzel- sowie Teamwertung für 6 km Laufen
- eigene Siegerinnenehrung für Girls 6 km Laufen
- anschließend Verlosung
Für alle Teilnehmerinnen des Frauen Fun Run gibt es in diesem Jahr Umkleidemöglichkeiten im Ernst Happel Stadion / Sektor E im Zeitraum von 16.30 – 20.00 Uhr. Für eine Kleiderabgabe steht der Frauenlauf-Container, neben dem Fun Run Village, zur Verfügung. Achtung: es besteht nur beschränkte Abgabemöglichkeit! Die Kleiderabgabe sperrt pünktlich um 19.55 Uhr!
Pacemakerinnen
Gelände
Willkommen im Fun Run Village!
Stimmungsvolle Atmosphäre gibt es wieder in unserem Fun Run Village. Ab 16.00 Uhr öffnet die Startnummernausgabe und die Food Trucks! Besuch’ die Infostände unserer Partner und genieß mit deinen Freundinnen & Fans einen chilligen After Work / After School evening bei uns. Auch wieder mit dabei: der wmns running store mit tollen Laufoutfits im Gepäck.
In unserem Geländeplan findest du einen Überblick über das gesamte Frauen Fun Run – Veranstaltungsgelände, inklusive Zielverpflegung, Bühne, Chiprückgabe und Umkleidemöglichkeiten uvm!

Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmerinnen, die an einem der Bewerbe (3 km,oder 6 km) des Frauen Fun Runs teilnehmen. Die Teilnahmebedingungen regeln das durch die Anmeldung zustande kommende Rechtsverhältnis zwischen Teilnehmerin und Veranstalter und sind in der bei der Anmeldung jeweils veröffentlichten Version gültig.
Veranstalter des Frauen Fun Runs ist die Österreichischer Frauenlauf GmbH.
Als Gerichtsstand gilt Wien.
A. Wettkampfbestimmungen
1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die vom Gesetz wegen eine Frau oder ein Mädchen sind und sich beim Veranstalter ordnungsgemäß für einen der Bewerbe angemeldet haben.
2. Die Veranstaltung und die Bewerbe finden bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei "Gefahr im Verzug" die Bewerbe ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Nenngebühr vorzeitig abzubrechen (z.B. Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.).
3. Die Teilnahme an den Bewerben unter Verwendung anderer Sportgeräte ist nicht gestattet. Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmerinnen oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, dazu gehören z.B. Inline Skates, Fahrräder, sind bei der Teilnahme an der Veranstaltung nicht zugelassen.
4.Die Teilnahme mit Rollstühlen bzw. Handbikes, das Begleiten auf Fahrrädern, Inline-Skates und anderen Fortbewegungsmitteln sowie die Mitnahme von Kinderwägen und Tieren, ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
5. Die Benutzung von Nordic Walking Stöcken ist im Nordic Walking Startblock am Ende des Läuferinnenfeldes möglich. Das Laufen mit Nordic Walking Stöcken ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt.
6. Das Begleiten durch Männer oder nicht zum Laufbewerb angemeldete Personen ist nicht erlaubt.
7. Die vom Veranstalter zugewiesene Startblockeinteilung (lt. Startnummer) ist einzuhalten.
8.Die persönliche offizielle Startnummer darf nicht verändert (verkleinert, gefalten, überklebt, etc.) oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen.
9. Die Weitergabe der persönlichen Startnummer an Dritte ohne gleichzeitige Datenänderung ist nicht gestattet und führt zur Disqualifikation. Bitte beachten Sie, dass die Startnummer bei einem eventuellen Notfall zur Identifikation dient!
10. Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer der genannten Punkte 3. bis 9. führt zur Disqualifikation der jeweiligen Teilnehmerin. Die vom Veranstalter befugten Mitarbeiter sind berechtigt, Teilnehmerinnen, die gegen diese Regeln verstoßen, jederzeit aus dem Bewerb zu nehmen.
11.Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmerinnen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.
12.Der Veranstalter, sein entsprechend kenntlich gemachtes Personal bzw. die Mitarbeiter des von ihm beauftragten medizinische Dienstes sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutze der Teilnehmerin dieser auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
13. Bei allen Bewerben erfolgt die Zeitnehmung durch die Pentek Timing GmbH mittels "Chip System". Dazu benötigt jede Teilnehmerin einen "Zeitnehmungs-Chip". Besitzt die Teilnehmerin keinen eigenen ChampionChip, wird im Rahmen der Anmeldung automatisch ein Leihchip registriert. Die Leihgebühr der Firma Pentek Timing GmbH beträgt EUR 4,- und wird bei der Anmeldung mit dem Nenngeld mitverrechnet. Ohne Chip gibt es keine Zeitnehmung. Ohne Zeitnehmung ist keine Einzel- und/oder Teamwertung möglich.
B. Organisatorisches
1.Anmeldungen können nur über das Online Anmeldesystem unter www.frauenfunrun.at oder mittels offiziellem Anmeldeformular per Post (Postfach 17, 1006 Wien) oder Fax (+43 1 7138786-16) erfolgen. Anmeldungen per e-mail oder Telefon werden nicht entgegen genommen.
2. Die Nenngebühr ist zeitlich gestaffelt und auf www.frauenfunrun.at ersichtlich. Diese kann bei allen Arten der Anmeldung mittels Kreditkarte (Visa, Eurocard/Mastercard, Diners Club) oder einmaliger SEPA Lastschrift (nur für österreichische Bankverbindungen) bezahlt werden. Bei der Online Anmeldung erfolgt die SEPA Lastschrift über die Hobex AG. Für den Fall der Nichteinlösung der SEPA-Lastschrift, erklärt sich die Teilnehmerin mit der Anmeldung damit einverstanden, dass der Veranstalter der Hobex AG auf Aufforderung Namen, Adresse und Geburtsdatum der Teilnehmerin vollständig übermittelt.
3. Die Anmeldung für den Frauen Fun Run ist jedenfalls verbindlich. Bei Verhinderung jeglicher Art bzw. Nichtteilnahme ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Nenngebühr. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist nur nach Maßgabe der eingeschränkten gesetzlichen Bestimmungen (ABGB, KSchG) möglich, etwa dann, wenn man bei der Anmeldung in die Irre geführt wurde oder die Anmeldung unter Zwang erfolgte. Bitte beachten: Die Anmeldung zum Frauen Fun Run unterliegt nicht dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). § 18 Abs. 1 Zif. 10 FAGG regelt, dass das Gesetz auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die auch Sport- bzw. Laufveranstaltungen umfasst, keine Anwendung findet. Dies bedeutet, dass ein vierzehntägiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist.
4.Für die Teilnahme an beiden Bewerben (3 km Bewerb und gleichzeitig am 6 km Bewerb) ist nicht möglich.
5. Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden der Teilnehmerin in Rechnung gestellt.
6. Doppelte Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Nenngebühr. Es kann aber bis zum 25. März 2020 eine kostenlose Namens- und Datenänderung durchgeführt werden.
7. Generell können Datenänderungen nur bis zum 25. März 2020 durchgeführt werden. Danach sind jegliche Datenänderungen ausnahmslos ausgeschlossen.
8. Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der Teilnehmerinnen aus organisatorischen Gründen im eigenen Ermessen zu beschränken. Anmeldungen, die das definierte Limit überschreiten, können vom Veranstalter abgelehnt werden. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum.
9. Nach dem 1. Voranmeldeschluss am 25. März 2020 erhält jede Teilnehmerin eine Anmeldebestätigung via e-mail zugesandt Diese ist auszudrucken und zur Startnummernausgabe mitzubringen. Die Abholung der Startunterlagen ist nur unter Vorlage der gedruckten Anmeldebestätigung und eines persönlichen amtlichen Lichtbildausweises möglich. Bei Abholung der Startnummernunterlagen für eine andere Teilnehmerin benötigt man die von dieser Person eigenhändig unterschriebene Vollmacht auf der Anmeldebestätigung und eine Kopie des Lichtbildausweises dieser Person.
10. Der Veranstalter ist berechtigt Teilnehmerinnen zu disqualifizieren bzw. von der Veranstaltungauszuschließen, welche bei der Anmeldung wissentlich falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, die für die Bewertung ihrer sportlichen Leistung relevant sind, und/oder einer Sperre durch einen nationalen oder internationalen Verband bzw. der NADA oder WADA unterliegen, und/oder bereits wegen eines Dopingvergehens länger als 6 Monate gesperrt waren, und/oder gegen das zu diesem Zeitpunkt gültige Anti-Doping Gesetz verstoßen.
11. Sollte sich eine Person, die die Kriterien zu Teilnahme nicht erfüllt und/oder die Kriterien die zu einer Disqualifikation oder einem Ausschluss führen können erfüllt, trotzdem in welcher Form auch immer (online, schriftlich oder in Form einer Gruppenanmeldung) zu einem Bewerb des Frauen Fun Runs anmelden, entsteht kein rechtsgültiger Vertrag zwischen dieser Person und dem Veranstalter.
C. Haftungsausschluss
1. Mit der Anmeldung zum Frauen Fun Run erkennt jede Teilnehmerin den Haftungsausschluss des Veranstalters bzw. der Organisatoren für Schäden jeder Art an. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden.
2. Mit der Anmeldung zum Frauen Fun erklärt jede Teilnehmerin, weder gegen den Veranstalter, die Organisatoren und die Sponsoren des Frauen Fun Runs oder deren Vertreter, Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend zu machen, die durch die Teilnahme am Frauen Fun Run entstehen könnten.
3. Ist der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnung, aus Sicherheitsgründen oder in Fällen höherer Gewalt verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber der Teilnehmerin.
4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die von der Teilnehmerin bei dem vom Veranstalter angebotenen offiziellen Garderobedienst abgegebenen und verwahrten Gegenstände.
5. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Bewerb des Frauen Fun Runs. Die Verantwortung zur vorherigen ärztlichen Überprüfung ihres Gesundheitszustandes obliegt jeder Teilnehmerin selbst.
D. Persönliche Daten
1. Mit der Anmeldung erklärt sich jede Teilnehmerin mit der maschinellen Speicherung der angegebenen personenbezogenen und zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einverstanden.
2.Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin einverstanden, dass Teile (Name, Vorname, Jahrgang, Nationalität, Team/Verein, Strecke und Zeit) der personenbezogenen Daten in Starter- und Ergebnislisten im Internet, im offiziellen Ergebnisheft und durch Aushang am Veranstaltungsgelände veröffentlicht werden.
3.Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Frauen Fun Run gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmerin können vom Veranstalter ohne Vergütungsanspruch in Rundfunk und Fernsehen, Printmedien, Internet, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen - Filme, Videocassetten etc. genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden.
4. Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen per Post und e-mail durch den Veranstalter einverstanden. Mit Ausnahme der in Punkt A.11. und B.2. genannten Gründe, erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.
E. Bedingungen für den einmaligen Lastschrift-Einzugsverkehr
Die vom Konto abzubuchenden Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung. Die kontoführende Bank ist berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Die kontoführende Bank ist berechtigt, diesen Auftrag nicht mehr durchzuführen, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt. Durch die Weitergabe dieses Auftrages an den Zahlungsempfänger entsteht für die kontoführende Bank keine Haftung. Der Auftraggeber kann gegenüber der kontoführenden Bank keine Einwendungen gegen Belastungen, die im Rahmen dieses Auftrages erfolgen, geltend machen. Einwendungen, die sich auf das der Lastschrift zugrunde liegende Rechtsgeschäft beziehen, sind zwischen dem Auftraggeber und dem Zahlungsempfänger direkt zu regeln. Dieser Auftrag ist widerrufbar. Ein Widerruf des Auftrages gilt ab dem Zeitpunkt des Einlangens bei der kontoführenden Bank. Der Auftraggeber hat den Zahlungsempfänger gleichzeitig zu benachrichtigen. Im Übrigen gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen" in der letztgültigen Fassung. Bei Nichtteilnahme kann das Startgeld nicht rückerstattet werden.